top of page

Informationen über den Austausch von alten Ölheizungen
Jetzt Austauschprämie sichern


Alles über die Austauschpflicht alter Ölheizungen
Bestehende Kessel dürfen weiter betrieben werden, bis sie unter die Austauschpflicht
(Paragraph 72 des Gebäudeenergiegesetzes, GEG) fallen. So mussten 2021 bereits alle alten Ölkessel raus, die mit dem Baujahr 1991 gekennzeichnet sind. Zumindest dann, wenn sie noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Darüber hinaus dürfen noch bis Ende 2025 herkömmliche Ölheizungen mit Brennwerttechnik eingebaut werden. Danach ist dies untersagt,
sofern Gasheizungen, Wärmepumpen oder der Anschluss an Wärmenetze möglich ist.
HEIZUNG - SANITÄR - SOLAR - FLASCHNEREI
bottom of page