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Informationen über den Austausch von alten Ölheizungen

Jetzt Austauschprämie sichern

Alles über die Austauschpflicht alter Ölheizungen

Bestehende Kessel dürfen weiter betrieben werden, bis sie unter die Austauschpflicht

(Paragraph 72 des Gebäudeenergiegesetzes, GEG) fallen. So mussten 2021 bereits alle alten Ölkessel raus, die mit dem Baujahr 1991 gekennzeichnet sind. Zumindest dann, wenn sie noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Darüber hinaus dürfen noch bis Ende 2025 herkömmliche Ölheizungen mit Brennwerttechnik eingebaut werden. Danach ist dies untersagt,

sofern Gasheizungen, Wärmepumpen oder der Anschluss an Wärmenetze möglich ist.

Derzeit gilt beim Austausch der alten Ölheizung

gegen eine klimaschonende, energieeffiziente Heizung steigt die Förderung (BEG) zusätzlich an.

Was ist die Öl-Austauschprämie?

HEIZUNG - SANITÄR - SOLAR - FLASCHNEREI

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